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   VG Cottbus, 05.12.2013 - 6 K 410/11   

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https://dejure.org/2013,41848
VG Cottbus, 05.12.2013 - 6 K 410/11 (https://dejure.org/2013,41848)
VG Cottbus, Entscheidung vom 05.12.2013 - 6 K 410/11 (https://dejure.org/2013,41848)
VG Cottbus, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 6 K 410/11 (https://dejure.org/2013,41848)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus VG Cottbus, 05.12.2013 - 6 K 410/11
    Nur in jenem Bereich der dezentralen Entsorgung ist der modifizierte Frischwassermaßstabes grundsätzlich ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab, da dieser seine Rechtfertigung aus der Annahme bezieht, dass damit zu rechnen ist, dass die Menge des der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführten Schmutzwassers etwa der Menge des bezogenen Frischwassers entspricht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28. März 1995 - 8 N 3/93 -, juris Rz. 16).
  • VG Cottbus, 14.06.2007 - 6 K 1420/03

    Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für die Schmutzwasserbeseitigung

    Auszug aus VG Cottbus, 05.12.2013 - 6 K 410/11
    Der modifizierte Frischwassermaßstab ist für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen kein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Gebührenerhebung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG (ständige Rechtsprechung der Kammer; vgl. nur Urteil vom 14. Juni 2007 - 6 K 1420/03 -, juris Rz. 109 ff.).
  • OVG Brandenburg, 22.01.2003 - 2 A 581/00
    Auszug aus VG Cottbus, 05.12.2013 - 6 K 410/11
    Derartige Motive können Durchbrechungen oder Einschränkungen der sich aus den gesetzlichen Vorschriften des KAG ergebenden Grundsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren nicht rechtfertigen, so dass solche Zwecke grundsätzlich nur verfolgbar sind, soweit sie mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang gebracht werden können (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 22. Januar 2003 - 2 A 581/00 -, juris Rz. 38), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • VG Potsdam, 03.09.2008 - 8 K 1195/06

    Rechtmäßige Erhebung einer Abwassergebühr nach dem modifizierten

    Auszug aus VG Cottbus, 05.12.2013 - 6 K 410/11
    Zur Begründung verwies er auf die Aufhebungsbescheide aus dem Jahr 2010 und im Wesentlichen auf die Argumentation des VG Potsdam im Urteil vom 3. September 2008 - 8 K 1195/06 - (veröffentlicht in juris).
  • VG Cottbus, 15.02.2018 - 6 K 1647/14

    Erhebung von Wassergebühren; Anschluss an das Leitungsnetz, ungeplanter

    Dass dieser für sich nicht zu beanstanden, insbesondere mit dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist, ist auch für den Bereich der dezentralen Fäkalienentsorgung abflussloser Sammelgruben grundsätzlich anerkannt (vgl. nur OVG Bln- Bbg, Urt. vom 6.7.2011 - 9 B 28.09 -, juris; Urt. vom 21.11.2012 - 9 B 13.12 -, juris; Urt. vom 30.9.2014 - 9 B 29.13 u.a. -, juris; VG Cottbus, Urt. vom 22.11.2006 - 6 K 1091/04 -, S. 9f. des E.A.; Beschl. vom 18.2.2010 - 6 L 152/08 -, juris Rdnr. 10; Beschl. vom 15.4.2010 - 6 L 283/09 -, juris Rdnr. 10; Urt. vom 29.10.2010 - 6 K 576/07 -, juris Rdnr. 16; Urt. vom 5.12.2013 - 6 K 410/11 -, juris Rdnr. 24).
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